Der GIH war vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und hat diese fristgerecht am 20. November 2019 abgegeben. Nach weiterer Abstimmung in der Bundesregierung und mit Stakeholdern und Ländern ist ein Kabinettsbeschluss am 18. Dezember 2019 vorgesehen. Im Anschluss an den Kabinettbeschluss soll in 2020 mit der Umsetzung der Maßnahmen gestartet werden.
Der GIH als größter bundesweiter Energieberaterverband begrüßt in seiner Stellungsnahme diese „ambitionierte und sektorübergreifende Energieeffizienzstrategie des Bundes“, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Für die Erreichung des Energieeffizienzziels 2030 und 2050 sind grundsätzlich noch ambitioniertere Maßnahmen nötig. Insbesondere muss in Zukunft viel höheren Wert auf ganzheitliche Planung, Überprüfung und Qualitätskontrolle gelegt werden. Hierfür müssen alle qualifizierten Energieberater frühzeitig in die Planung eingebunden werden, um sinnvoll zu sanieren und Log-In-Effekte zu vermeiden.
Der GIH sieht auch ein großes Potenzial bei sektorübergreifenden Maßnahmen (S.14). Leider konterkariert aber die derzeitige Gesetzgebung diesen sinnvollen Ansatz: Nicht einmal die ganzheitliche Betrachtung eines einzigen Wohngebäudes hat die Politik gerade als Ziel ausgegeben, sondern gewerkespezifische „Stückwerk“-Lösungen:
Der Bundestag hat am 15. November beschlossen, dass die verbindliche Einbindung eines Energieberaters bei der steuerlichen Förderungen von Einzelmaßnahmen nicht vorgesehen ist. Dies ist derzeit bei Beantragung von Förderungen über die KfW Vorschrift. Nun sollen Fachunternehmererklärungen ausreichen. Damit wird eine „Flickenteppich“-Förderung eingeführt und einer ganzheitlichen Herangehensweise eine Absage erteilt. Zwar sollen auch Energieberatungen dafür steuerliche absetzbar sein, trotzdem erwarten wir leider, dass Handwerker dies – ohne Einbindung anderer gewerkefremder Maßnahmen vermehrt umsetzen. Weitere Hintergründe sind hier zu finden.
Auch eine Pflicht zu Beratungsleistungen bei bestimmten Anlässen (trigger points), die zu mehr und sinnvolleren Sanierungen führen sollen, wird durch den nicht durchdachten Gesetzesvorschlag konterkariert:
Im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sind nun verbindliche Energieberatungen bei zwei Anlässen (Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern und bestimmen Sanierungen) aufgeführt. Dies begrüßen wir außerordentlich. Leider sind nur die rund 500, zumeist schon ausgelasteten Energieberater der Verbraucherzentrale zugelassen. Zusätzliche Beratungen für die 265.000 Hausverkäufe in diesem Bereich pro Jahr sind für diese Berater überhaupt nicht zu bewältigen. Zudem würde dieses Gesetz eine klare Diskriminierung freier Energieberater darstellen. Weitere Hintergründe sind hier zu finden.
Der GIH bewertet in seiner Stellungnahme detailliert die vorgeschlagenen Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft. Diese sollen in einem neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) zur Erreichung des Energieeffizienzziels 2030 gebündelt und konkretisiert werden.
GIH-Stellungnahme zum Entwurf der Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA)
Entwurf der Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA)